Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie werden daher als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber bezeichnet.

Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Informationen auf Verstöße einzurichten und zu betreiben. Darüber hinaus schützt das neue Gesetz Hinweisgeber nach einer Meldung vor Repressalien (zum Beispiel Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder andere arbeitsrechtliche Maßnahmen).

Unsere Leistungen im Bereich Hinweisgeberschutz sind vielfältig: von der Bereitstellung eines digitalen Hinweisgeberschutz-Systems und einer telefonischen Hinweisgeber-Hotline bis zur Tätigkeit als externer Ombudsmann unterstützt Dreyfield Sie kompetent.

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