Die Unternehmens-Compliance zielt auf die Einhaltung und Konformität mit allen für das Unternehmen geltenden Vorgaben ab. Denn die Gesamtheit aller wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Verantwortungen eines Unternehmens sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Auflagen hat inzwischen eine so hohe Komplexität erfahren, dass es Unternehmen immer schwerer fällt notwendige Entscheidungen zu erkennen und zu treffen.

Unternehmen bzw. ihre Geschäftsführer sind daher aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen um diese Einhaltung sicherzustellen. Eine fehlende oder mangelhafte Organisation dieser sogenannten Rechtspflichten kann zu erheblichen Compliance- und Haftungsrisiken führen. Da ein Geschäftsführer selbstverständlich nicht jeden einzelnen Teilbereich seines Unternehmens direkt kontrollieren kann, muss er entsprechende Aufsichts- und Präventivmaßnahmen treffen, die zur Vermeidung von Compliance-Verstößen wie z.B. der Verhinderung von Straftaten aus dem Unternehmen heraus geeignet, erforderlich und zumutbar sind.

Die einfachste und beste Methode, um Rechtsverstöße des Unternehmens zu verhindern, ist daher eine rechtssichere Betriebsorganisation. Dies bedeutet, die jeweilige Verantwortung und die damit verbundenen Haftungsrisiken aufzuteilen und jeweils an verantwortliche Fach- und Führungskräfte zu delegieren (Pflichtendelegation). Eine mangelhafte Pflichtendelegation kann bereits als Organisationsverschulden (§ 130 OWIG, § 14 StGB) sanktioniert werden.

Hier hilft eine entsprechende Aufbauorganisation inkl. Linien-, Stabsfunktionen und Matrixorganisation. Wie konkret und bis auf welche Ebene eine Pflichtendelegation sinnvoll und juristisch belastbar ist, hängt von den jeweils betroffenen Rechtsgebieten, der Genehmigungssituation und Ihrer Unternehmensgröße ab. Der Umfang und die Anzahl der Delegationen sollte aber übersichtlich und somit bei notwendigen Veränderungen handhabbar sein.

Doch die Grundlage für gesetzes- und regelkonformes Verhalten setzt dabei das Wissen um dessen Existenz voraus: denn nur wer weiß, welche Anforderungen auf sein Unternehmen zutreffen, kann auch entsprechende Maßnahmen treffen, um deren Einhaltung zu gewährleisten.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir alle für Ihr Unternehmen geltenden Gesetze, Normen, Vorgaben und Auflagen und beraten Sie bei der Umsetzung der einzelnen Anforderungen zur Sicherstellung der Rechtskonformität. Mit unseren Interims-Lösungen bieten wir Ihnen darüberhinaus die konkrete Übernahme gesetzlicher Pflichtaufgaben in Ihrem Unternehmen.

  • Erstellung eines Rechtskatasters inklusive Ermittlung aller für Ihr Unternehmen geltenden Gesetze, Normen, Vorgaben und Auflagen
  • Ausarbeitung eines Modells zur Umsetzung der Pflichtendelegation in Ihrem Unternehmen
  • Durchführung individueller Schulungen und Workshops (Rechtliche Pflichten, Erfordernis und Sinn der Pflichtendelegation, Vorstellung möglicher Wege der Umsetzung)

Kontakt

Governance, Compliance & Risk Advisory
E-Mail: compliance (at) dreyfield.de
Telefon: +49 (0) 89 12414-9020