Zuschuss zur Internetnutzung

Auch zuhause gut vernetzt.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Kosten für privates Internet bis zu 600 € erstatten. Hierzu zählen sowohl die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr, Flatrate etc.) als auch einmalige Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs. Gesetzesgrundlage ist § 40 Abs. 2 S.1 Nr. 5 ESTG.