Lohnsteuer­anmeldung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlich gewordene Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden. Die Lohnsteuer muss unbedingt pünktlich abgeführt werden. Angestellte müssen dieser Pflicht gleichermaßen nachkommen. Die Form der Lohnsteueranmeldung ist vorgegeben und muss eingehalten werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 10. Tag des Anmeldezeitraums beim zuständigen Finanzamt sein.