
GoBD-konforme Archivierung und revisionssichere Speicherung aller Belege für 10 Jahre.
Alle Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Unterlagen aufzubewahren: insbondere dann, wenn es sich um Dokumente wie z.B. Rechnungen und Kassenbelege handelt, die Auskunft über die Unternehmensvorfälle geben. Sowohl beim Jahresabschluss als auch bei einer unangekündigten Steuerprüfung müssen Firmen daher alle notwendigen Unterlagen offenlegen können. Seit 2015 werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zusammengefasst.
Mit unserem digitalen Rechnungsarchiv erhalten Sie eine GoBD-konforme Archivierung und revisionssichere Speicherung aller Belege für 10 Jahre.
