Umsatzsteuer-Voranmeldung

Vorbereitung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen in Deutschland bis zum 10. des folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden. Bei Anwendung der Dauerfristverlängerung verlängert sich die Fälligkeit bis zum 10. Tag des zweiten folgenden Monats. In der Umsatzsteuervoranmeldung muss sowohl die Umsatzsteuer angegeben, die Sie eingenommen haben, als auch die Umsatzsteuer (Vorsteuer), die Sie bei Ihren Einkäufen bereits bezahlt haben. An das Finanzamt abgeführt wird dann nur die Differenz (Zahllast) aus Umsatzsteuer und Vorsteuer. Alle Unternehmen, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, müssen ihre Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt senden.

Auf Basis Ihrer Buchhaltung ermitteln für Sie die Summe der fälligen Umsatzsteuer und bereiten die Umsatzsteuer-Voranmeldung vor. Die Einreichung bei Ihrem Finanzamt müssen Sie online nur noch prüfen und bestätigen.