Telekommunikationsleistungen

Von zu Hause arbeiten? Kein Problem!

Erlauben Sie Ihren Mitarbeitern die private Nutzung betrieblicher PC und Telekommunikationsgeräte samt Zubehör oder Software nach § 3 Nr. 45 EStG, bezuschussen Sie den Internetanschluss mit bis zu 50€ monatlich oder übereignen Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät mit 25 % Pauschal-Versteuerung.