Hardware-Überlassung

Neueste Technik statt Gehalt.

Seit 2006 ist es Arbeitgebern dank der Initiative D-21, dem Netzwerk für die digitale Gesellschaft der Bundesregierung, gemäß § 3 Nr. 45 EStG möglich, ihren Mitarbeitern Computer, Smartphones oder Tablets auch zur privaten Nutzung zu überlassen, ohne dass ein geldwerter Vorteil zu versteuern wäre.

Mittels des sogenannten „Mitarbeiter-PC-Programms (MPP)“ erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, die IT-Technik, die sie ihren Mitarbeitern überlassen möchten, zu attraktiven Konditionen sowie mit zahlreichen Dienstleistungen zu leasen und mit ihren Mitarbeitern eine entsprechende Gehaltsumwandlung zu vereinbaren. Doch die Chancen des MPP werden in Deutschland derzeit nur selten genutzt und das Potenzial dieses steuerlichen Anreizprogramms wird nicht erkannt.

Ob neuestes Notebook, Tablet oder Smartphone: Fast jeder zweite Mitarbeiter möchte immer auf dem aktuellsten Stand der Technik sein, doch vielen ist die Neuanschaffung der Geräte zu teuer. Unternehmen leasen die Geräte und bieten ihren Mitarbeitern mithilfe des MPP den Gebrauch der neuesten Smartphones sowie leistungsstarke Computertechnik zu günstigen Konditionen per Gehaltsumwandlung an.

Für diese überlassene Nutzung, die auch das Zubehör sowie Software umfasst, verzichtet der Mitarbeiter per Nutzungsüberlassungsvertrag auf einen Teil des Bruttogehalts. Dieser Gehaltsverzicht wirkt sich steuerlich positiv für den Mitarbeiter aus, denn die Gehaltsumwandlung führt durch die Verringerung von Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben zu einem geringeren zu versteuernden Bruttogehalt. Der individuelle Steuervorteil liegt in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes des Mitarbeiters.

Rechtliche Grundlage ist

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, Identifizierung mit dem Arbeitgeber
  • stärkere digitale Kompetenz der Mitarbeiter
  • einfach und kostenfrei zu implementieren
  • kaum Aufwände für die IT/Office Management

Vorteile für Ihre Mitarbeiter:

  • sehr hohe Ersparnis durch Zahlung aus dem Bruttogehalt
  • auch teure Geräte sind durch Steuervorteile und Entgeltmodell erschwinglich
  • Geräte auch für Familienangehörige
  • voller Service inkl. Reparaturen/Austauschgeräten bei Defekten