Firmen-Fahrrad

Der Umwelt zuliebe: Dienstrad statt Dienstwagen.

Der Arbeitsalltag beginnt bereits stressig: erst Schritttempo, dann Stau und schlussendlich kein freier Parkplatz. In Großstädten verzichten daher viele Beschäftigte mittlerweile auf das Auto und steigen auf das Fahhrad um. Viele Unternehmer haben den Trend erkannt und nutzen das Firmenfahrrad als Gehaltsextra. Die Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (neuer § 3 Nummer 37 EStG) soll das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber honorieren, die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen. Die Steuerbefreiung ist vorest bis Ende 2021 befristet.