Betriebliche Zusatzleistungen

Steigern Sie Ihre Mitarbeiterzufriedenheit!

Betriebliche Zusatzleistungen

Steigern Sie Ihre Mitarbeiterzufriedenheit!

Für Unternehmen wird es immer schieriger ausreichendes und qualifiziertes Personal zu finden. Viele Unternehmen oder ganze Wirtschaftszweige wachsen schon jetzt langsamer, als es mit entsprechendem Fachpersonal möglich gewesen wäre. Um im Kampf um die besten Fachkräfte auch weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen daher auf innovative und zukunftsfähige Personalkonzepte setzen, die Mitarbeiter motivieren und langfristig an das Unternehmen binden. Hierzu eignen sich insbesondere betrieblichen Zusatzleistungen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich bei der Einführung in Ihrem Betrieb.

Kontakt

Accounting & Business Process Outsourcing
E-Mail: accounting (at) dreyfield.de
Telefon: +49 (0) 89 12414-9020

Beispiele & Möglichkeiten

Der Gesetzgeber erlaubt die Einführung verschiedener freiwilliger, betrieblicher Zusatzleistungen. Zum Beispiel:

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Dienstwagen­überlassung

Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Privatnutzung. Die Versteuerung ist monatlich mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises oder alternativ mittels Führung eines Fahrtenbuchs möglich. Eine genaue Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt anschließend am Ende des Jahres. Die 1-%-Regelung ist in § 8 Abs. 2 Sätze 2, 3 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt, die Fahrtenbuchmethode in § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG.

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Firmen-Fahrrad

Der Umwelt zuliebe: Dienstrad statt Dienstwagen.

Der Arbeitsalltag beginnt bereits stressig: erst Schritttempo, dann Stau und schlussendlich kein freier Parkplatz. In Großstädten verzichten daher viele Beschäftigte mittlerweile auf das Auto und steigen auf das Fahhrad um. Viele Unternehmer haben den Trend erkannt und nutzen das Firmenfahrrad als Gehaltsextra. Die Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (neuer § 3 Nummer 37 EStG) soll das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber honorieren, die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen. Die Steuerbefreiung ist vorest bis Ende 2021 befristet.

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Mittagessen

Machen Sie Ihren Mitarbeitern den Job schmackhaft.

Erstatten Sie Ihren Mitarbeitern täglich bis zu 6,57* € pro Mittagessen und Arbeitstag. Ermöglicht wird dies durch ein Schreiben vom 24. Februar 2016 des Bundesministeriums der Finanzen, das verfügt hat, dass die Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien zu Essenmarken (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR) auch für den Fall anzuwenden sind, in dem vom Arbeitgeber Essenszuschüsse an Arbeitnehmer nicht mittels Essenmarken in Papierform gewährt werden, sondern sich der Arbeitgeber elektronischer Verfahren bedient.

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Erholungsbeihilfe

Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern eine Auszeit!

Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Erholungsbeihilfen gewähren. Für eine Familie mit drei Kindern wären dies bis zu 416 Euro p.a. Gesetzesgrundlage ist § 40 Abs. 2 S .1 Nr. 3 EStG.