Sozialversicherungsmeldung

Die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) gehören zu den wichtigsten Aufgaben in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Einhaltung der Meldefristen und die damit verbundene rechtzeitige Übermittlung an die Sozialversicherungsträger, sind zwingend erforderlich um einer Schätzung seitens der Krankenkasse vorzukommen. Die Meldungen erfolgen an die Einzugsstellen (Krankenkassen) und werden von dort an alle übrigen Sozialversicherungsträger (Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) weitergeleitet.

Auch die Erstellung der Jahresmeldung, die der Arbeitgeber einmal im Jahr für versicherungspflichtige Arbeitnehmer erstellen muss kann durch uns übernommen werden. Die reguläre Frist hierfür ist jeweils der 31.12. des Jahres. Daraufhin sollte der Beschäftigte eine Jahresübersicht seines Gehalts erhalten, spätestens jedoch zum 15.04. des darauffolgenden Jahres.